AGB
Erfüllungsort und Lieferung
Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Lieferungsvertrag ist Nördlingen. Die Versandkosten trägt der Käufer. Der Käufer kann den Frachtführer bestimmen. Die Ware ist unversichert zu versenden.
Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Nördlingen.
Vertragsinhalt
Die Lieferung der Ware erfolgt zu bestimmten Terminen. Alle Verkäufe werden zu bestimmten Mengen, Artikeln, Qualitäten und festen Preisen abgeschlossen. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% sind produktionsbedingt.
Mängelrüge
Mängelrügen sind spätestens 10 Tage nach Empfang der Ware an den Verkäufer zu senden. Geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe und Größe des Materials oder des Dessins können nicht beanstandet werden.
Haftungsausschuss
Bei Bestickung von Fremdware können wir für nicht beeinflussbare Beschädigungen (wie z.B. Nadelbruch oder Maschinenfehler) keine Haftung übernehmen.
Zahlung und Fälligkeit
Alle Rechnungen sind zahlbar. Lohnarbeiten sofort rein netto. Sonstige Rechnungen innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung mit 3% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung rein netto.
Bei Zahlungen nach Fälligkeit werden Mahngebühren fällig. Vor vollständiger Zahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Zinsen ist der Verkäufer zu keinen weiteren Lieferungen verpflichtet.
Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zu vollständiger Bezahlung sämtlicher Forderungen aus Warenlieferungen, einschließlich Nebenforderungen, Eigentum des Verkäufers.
Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Im Übrigen gelten die Einheitsbedingungen der Deutschen Textilindustrie.